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Ihr Kfz-Schadengutachten in Köln

Als Ihr KFZ-Gutachter für die Region Köln und sind wir für Sie vor Ort unterwegs. Ob Sie einen Auffahrunfall in Kerpen hatten, oder Ihnen in Porz die Vorfahrt genommen wurde. Wir kommen zu Ihnen und helfen Ihnen Ihren Schaden vollständig erstattet zu bekommen. Wir übernehmen für Sie gerne die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Mit unserem Netzwerk aus Fachanwälten für Verkehrsrecht und verschiedenen Werkstätten sind wir in der Lage selbst komplexeste Sachverhalte zu klären, damit sie am Ende nicht auf Ihre Rechte verzichten müssen.

Ein Unfall - und jetzt?

Rotes Fahrzeug mit Frontschaden

Ein Unfall ist immer extrem ärgerlich. Insbesondere dann, wenn man ihn nicht selber verursacht hat, sondern unverschuldet mit hineingezogen und geschädigt wird. Nicht nur der geplante Tagesablauf ist komplett überworfen, auch das Fahrzeug ist beschädigt und am schlimmsten, man selbst oder die Mitfahrer haben sich eventuell verletzt.
Das einzig beruhigende ist: Die gegnerische Partei muss für den entstandenen Schaden aufkommen.
Dennoch heißt es dann schnell handeln, denn die Versicherung des Unfallverursachers wird versuchen die Kosten für sich selbst so gering wie möglich zu halten, was meist zu Ihrer Last als Unfallgeschädigter geht. Das geschieht gerne durch vermeintlich wohlwollend formulierte „all-inclusive“ Services der Versicherung. Oft verzichten Sie als Unfallgeschädigter dabei jedoch unwissentlich auf viele Erstattungspositionen die Ihnen zustehen.
Damit es nicht zu Diskussionen oder sogar Streit mit der gegnerischen Partei kommt, ist es daher ratsam den genauen Schadensumfang von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen in feststellen zu lassen. Dieses professionell erstellte Kfz-Unfallgutachten, sowie eventuell einen Anwalt, muss ebenfalls die gegnerische Partei bezahlen. Es entstehen für Sie keine Kosten.
Ihr Kfz-Sachverständiger Berger in übernimmt dabei die Schadenaufnahme bei Ihnen vor Ort. Sie müssen nirgendwo hinkommen. Auch wenn das Fahrzeug bereits bei einer Werkstatt, einem Abschleppunternehmen oder einer Fahrzeugverwertung steht, wir kümmern uns um die Absprache mit der entsprechenden Stelle. Ist das Gutachten erstellt, übernimmt Ihr Kfz-Sachverständiger Berger auf Ihren Wunsch, die volle Kommunikation mit der Versicherung oder Ihrem Anwalt, um Sie bestmöglich zu entlasten und die vollständige Freistellung Ihres Schadens voranzutreiben.

Bei allen Anliegen, rufen Sie gerne, unverbindlich an:

Tel.: +49 (0)176/23281595

Das sind Ihre Rechte

Schwarzes Fahrzeug mit eingedellter Seitenwand

Sind sie unverschuldet in einen Kfz-Unfall geraten, so ist der Unfallverursacher oder seine Versicherung unter anderem dafür zuständig Ihnen:

  • einen Anwalt Ihrer Wahl,
  • ein Unfallgutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen,
  • die Reparatur oder einen Betrag in Höhe des Wiederbeschaffungswertes (abzüglich des Restwertes),
  • den merkantilen Minderwert,
  • einen angemessenen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur,
  • den Nutzungsausfall bzw. eine Nutzungsausfallentschädigung und
  • bei Personenschäden entsprechend Schmerzensgeld

zu zahlen.

Ein Haftpflichschaden Gutachten - Was steht drin?

Abbildung eines Gutachtens

Der Inhalt eines Kfz-Schadengutachten hängt immer von der konkreten Unfallsituation, der Schäden am Fahrzeug, sowie vielen anderen Bedingungen ab. Typische Inhalte sind jedoch:

  • eine Beschreibung des Zustandes Ihres Fahrzeugs,
  • die Kalkulation der Instandsetzungkosten bei IHRER Werkstatt oder nach DEKRA Tarif,
  • eine Kalkulation des sog. merkantilen Minderwerts,
  • die Analyse des Restwertes,
  • die Entsorgungskosten bei einem technischen Totalschaden,
  • die Analyse des Wiederbeschaffungswertes auf dem regionalen Markt.
  • die Nutzungsausfallentschädigung
  • eine Fotodokumentation des Allgemeinzustandes, sowie der Details des Schadens.

Häufig gestellte Fragen