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Bagatellschaden nach einem Kfz-Unfall - was Geschädigte wissen sollten

Ein Bagatellschaden nach einem Kfz-Unfall liegt vor, wenn die Schadenhöhe gering ist - doch wo genau verläuft die Grenze? Für Geschädigte ist es wichtig zu wissen, wann eine Reparaturkostenkalkulation ausreicht und wann ein genauerer Blick sinnvoll ist. In diesem Beitrag erfahren Sie, was als Bagatellschaden gilt, welche Risiken verstärkte Schäden bergen und wie Sie richtig vorgehen.

Wo liegt die Bagatellgrenze bei Kfz-Unfällen?

Bagatellschäden sind Schäden mit geringer Schadenhöhe. Es gibt jedoch keinen festen Betrag, der die Grenze zwischen Bagatelle und "größerem Schaden" eindeutig definiert. Ob ein Schaden als Bagatellschaden einzustufen ist, hängt neben dem finanziellen Aspekt auch davon ab, ob sicherheitsrelevante Fahrzeugfunktionen beschädigt wurden, oder ob rechtliche Aspekte (beispielsweise eine unklare Schuldfrage) eine genauere Beweissicherung erforderlich machen. Finanziell liegt die Bagatellschadengrenze - je nach Region, Versicherung und Fahrzeugmodell - zwischen 700 € und 1.000 €.

So wird die Schadenhöhe bei Bagatellschäden ermittelt

Der Geschädigte hat bei allen Unfällen das Recht, vom Schaden freigestellt zu werden. Allerdings heißt dies nicht, dass der Unfallgegner (meist "die Versicherung des Unfallgegners") sämtliche beliebigen Kosten für die Schadensbehebung übernehmen muss. Es herrscht eine sogenannte Schadenminderungspflicht für den Geschädigten. Für Bagatellschäden wird daher in der Regel kein vollständiges Kfz-Schadengutachten erstellt, sondern lediglich eine Reparaturkostenkalkulation in Form eines Kurzgutachtens. Diese ist deutlich günstiger, umfasst jedoch einige Punkte des Kfz-Schadengutachtens nicht.

Reparaturkostenkalkulation: Kfz-Gutachter oder Werkstatt?

Eine Reparaturkostenkalkulation können Sie entweder bei einem KFZ-Sachverständigen, wie dem Berger Automotive Ingenieurbüro in Köln, oder bei der Werkstatt Ihrer Wahl erstellen lassen. Bei Leasingfahrzeugen gelten hier wohlgemerkt häufig Einschränkungen bezüglich der Werkstattwahl. Wenn Sie den Wagen nicht sofort reparieren lassen wollen, oder die Reparatur in der heimischen Garage durchführen möchten, (fiktive Abrechnung) empfehlen wir eine Reparaturkostenkalkulation durch einen KFZ-Sachverständigen. Dies ist bequemer für Sie, da der Gutachter zu Ihnen kommt. Soll das Fahrzeug hingegen sofort von einer Werkstatt repariert werden, weil das Fahrzeug beispielsweise ein Leasingfahrzeug ist, oder Sie der Kratzer besonders stört, empfiehlt es sich die Reparaturkosten direkt von der Werkstatt ermitteln zu lassen.

Vorsicht vor verdeckten Schäden bei Bagatellschäden

Insbesondere bei modernen Fahrzeugen gibt es einige Bereiche, in denen versteckte Schäden auftreten können. Das zählen unter anderem:

  • Sensoren, die exakt justiert sein müssen,
  • Verkleidungsteilen aus Polycarbonat (PC/PBT), die sich nach kurzen, hohen elastische Verformungen wieder in die Ausgangslage zurückbewegen und darunterliegende Schäden an Blechteilen verbergen können,
  • Verbogene Halterungen, die in Folge des Unfalles andere Bauteile unter ständige Belastung setzen.

Daher ist auch bei vermeintlichen Bagatellschäden eine genaue Prüfung sinnvoll.

Unsicher? Kostenfreie Ersteinschätzung durch einen Sachverständigen

Wenn Sie sich unsicher sind kontaktieren Sie uns einfach. Wir klären dann kostenfrei gemeinsam mit Ihnen, welcher der Beste Weg der Schadenabwicklung für Ihren individuellen Fall ist.

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